Rentenbemessungsgrundlage
- Rentenbemessungsgrundlage
Rẹn|ten|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Rentenvers.):
Grundlage zur Berechnung der gesetzlichen Renten (z. B. ein jährlich festgelegter, am Bruttolohn o. Ä. orientierter Wert).
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Rẹn|ten|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Rentenvers.):
Grundlage zur Berechnung der gesetzlichen Renten (z. B. ein jährlich festgelegter, am Bruttolohn o. Ä. orientierter Wert).
Universal-Lexikon.
2012.
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Rentenbemessungsgrundlage — Berechnungsgrundlage für die vor dem 1.1.1992 berechnete Rente aus der ⇡ Arbeiterrentenversicherung, ⇡ Angestelltenversicherung und ⇡ Knappschaftsversicherung. Seit 1.1.1992 ersetzt durch den sog. aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI). Vgl. auch ⇡… … Lexikon der Economics
Rentenbemessungsgrundlage — Rẹn|ten|be|mes|sungs|grund|la|ge … Die deutsche Rechtschreibung
Bemessungsgrundlage — I. Steuerrecht:Technisch physische oder wirtschaftlich monetäre Größe, auf die der Steuertarif angewandt wird (⇡ Besteuerungsgrundlage); das quantifizierbare ⇡ Steuerobjekt bildet die B. Bei Anknüpfung an technisch physische Größen (z.B. kg, Kopf … Lexikon der Economics